Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

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Das Baugenehmigungsverfahren folgt in Deutschland grundsätzlich einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Bauherr:innen, ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist (zum Beispiel über einen Bebauungsplan). Danach wird ein Bauantrag gestellt, die zuständige Behörde prüft die Unterlagen und das Vorhaben anhand der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, und erst wenn die Genehmigung erteilt ist, darf mit der Umsetzung begonnen werden. Als Grundlage dient dabei die Musterbauordnung (MBO), die den Rahmen vorgibt und als Orientierung für die Landesregelungen dient. Wichtig ist: Wie genau das Verfahren abläuft, entscheidet sich in jedem Bundesland nach dessen Landesbauordnung. Das betrifft vor allem, welche Vorhaben genehmigungspflichtig sind und welche als verfahrensfrei oder im vereinfachten Verfahren behandelt werden. Auch der Umfang der einzureichenden Unterlagen kann je nach Land variieren, ebenso die Frage, wer als bauvorlageberechtigt gilt und damit die Verantwortung für die Bauvorlagen übernimmt. Ein weiterer Unterschied liegt in der Praxis bei den Zuständigkeiten und Prozessen: In manchen Bundesländern gibt es digitale Antragswege oder Online-Formulare, in anderen läuft ein Teil der Kommunikation weiterhin über klassische Wege. Wer den Ablauf plant, sollte daher nicht nur den allgemeinen Verfahrensgrundsatz im Blick haben, sondern frühzeitig die landesspezifischen Vorgaben zur Antragstellung und zum Verfahren prüfen. Grundsätzlich gilt: Der Ablauf ist bundesweit ähnlich, die Details sind länderspezifisch. Wer sich vorab informiert, kann unnötige Rückfragen vermeiden und die Chancen auf ein reibungsloses Verfahren verbessern, weil die Unterlagen bereits von Beginn an den Anforderungen des jeweiligen Bundeslands entsprechen.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Lübeck

Zuständig ist das Bauordnungsamt in Lübeck. Schleswig-Holstein nutzt den bundesweiten EfA-Onlinedienst "Digitale Baugenehmigung".

Zur Digitalen Baugenehmigung (Schleswig-Holstein)

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein sollten Bauherren beim Baugenehmigungsverfahren vor allem klären, ob ihr Vorhaben genehmigungsfrei ist oder ob ein Bauantrag nötig wird. Der genaue Umfang verfahrensfreier Vorhaben kann je nach Bauart und Ausgestaltung unterschiedlich sein, daher lohnt sich eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen. Wichtig ist außerdem, die Bauvorlagen vollständig und nachvollziehbar zusammenzustellen, damit die zuständige Stelle die Unterlagen zügig prüfen kann. Unklare Punkte sollten frühzeitig geklärt werden, um spätere Nachforderungen zu vermeiden. Genehmigungsfreiheit ist nicht automatisch gleichbedeutend mit „einfach so umsetzen“.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Lübeck.

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Weitere Themen im Hausbau-Ratgeber

Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




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